Um eine Musikausbildung über den Verein zu erhalten ist es erforderlich dem Verein als Mitglied bei zu
treten. Der Beitrag beträgt jährlich
* für Kinder und Jugendliche (bis zum 18. Lebensjahr) 6,-- €
* für Erwachsene 15,-- €
Möchten Sie eine Auskunft bezüglich der Gebühren für Musikunterricht? Wenden Sie sich bitte an Karin Ludwig
(1. Vorsitzende des Musikvereins):
info@musik-karbach.de
S C H U L O R D N U N G
Aufgabe des Musikvereins ist es, Kinder und Jugendliche an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern.
Die Ausbildung im Musikverein geschieht in folgenden Bereichen: Musikalische Früherziehung, Instrumentaler Einzel- und Gruppenunterricht.
Die Teilnahme am Unterricht ist ab dem 4. Lebensjahr möglich.
Das Schuljahr des Musikvereins beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres. Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlich allgemeinbildenden Schulen gilt auch für den Musikverein.
Jeder Schüler ist verpflichtet, dem Musikverein als Mitglied beizutreten, da sonst unter anderem kein Versicherungsschutz gewährleistet werden kann.
Anmeldungen sind schriftlich an den Musikverein zu richten. Sie werden erst durch die Bestätigung des Musikvereins Markt-Karbach e.V. rechtswirksam (Terminmitteilung des 1. Unterrichtstages). Bei minderjährigen Teilnehmern ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Eine Aufnahme außerhalb des Schuljahres ist nur möglich, wenn die Vorraussetzungen seitens des Musikvereins gegeben sind. Abmeldungen sind nur zum Schuljahresende möglich und ergehen automatisch nach Ablauf des Teilnahmeantrages auf Unterricht (Ende des angegebenen Schuljahres). Abmeldungen während eines Schuljahres werden nur in begründeten Einzelfällen zugelassen und bedürfen eines schriftlichen Antrages
Der Unterricht dauert 30 Minuten, soweit nicht je nach Fach und Gruppe eine andere Regelung getroffen wurde. Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet, bei Verhinderung zu entschuldigen. Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf Nachholung.
Beim Auftreten ansteckender Krankheiten sind die allgemeinen Gesundheitsbestimmungen für Schüler anzuwenden.
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Die Schüler sollten frühestens zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn an der Mehrzweckhalle (Übungsraum des Musikvereins) sein.
Die Schüler des Musikvereins sind bis zum 16. Lebensjahr gegen Unfall versichert
Diese Schulordnung tritt am 01.08.2021 in Kraft.